Tischlerei Riedl aus Pramet
Tischlerei Riedl aus Pramet

AGB

Tischlerei Riedl – 4925 Pramet, Stand 2017

 

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Tischlerei Riedl Rudolf – 4925 Pramet – Rödt 3 als Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

2. Kostenvoranschläge und Angebote
Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt und nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Kostenvoranschläge und Angebote grundsätzlich schriftlich, unverbindlich und entgeltlich. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht. Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich.

3. Geistiges Eigentum
Pläne, Texte Skizzen, Bilder und Logos auch von unserer Homepage, sowie sonstige technische Unterlagen, Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede Verwertung oder Vervielfältigung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

4. Planungskosten
Die Erstberatung beim Auftraggeber samt Vorentwurf ist kostenlos. Die Kosten für Detailplanungen sind bei Auftragsannahme ebenfalls abgedeckt. Bei Aushändigung der Pläne ohne Auftragsabschluss und bei verlangten Detailplanungen durch den Auftraggeber, behalten wir uns vor die Planungskosten in Rechnung zu stellen.

5. Annahme des Offerts
Nach Bestellung durch den Auftraggeber wird eine schriftliche Auftragsbestätigung (kurz AB) ausgestellt. Der Vertrag gilt ab Erhalt der unterfertigten AB als angenommen.

6. Preisveränderungen
Die Preise unserer Angebote sind aufgrund der am Angebotstag bestehenden Produktions- und Materialkosten erstellt und sind 2 Monate ab Vertragsabschluss gültig. Nach dieser Frist können Erhöhungen, welche die Herstellungskosten der vereinbarten Leistung betreffen, entsprechend übergewälzt werden.

7. Abänderung des Auftrages
Eine Abänderung des Auftrags kann nur einvernehmlich vereinbart werden, wenn  der Auftrag noch nicht in Produktion genommen wurde und dann nur unter Abgeltung der bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten.

8. Adressänderung
Die Vertragspartner haben Adressänderungen, Kontaktdaten und Rechnungsanschriften einander unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt ein Teil dies, so gilt dessen zuletzt bekannte Adresse für alle Zustellungen. Aufwendungen zur Adressermittlung trägt der säumige Teil.

9. Leistung des Auftraggebers
Zur Leistungsausführung ist der Auftragnehmer erst dann verpflichtet, wenn der Auftraggeber all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten erfüllt hat. Der erforderliche Licht – und Kraftstrom ist vom Auftraggeber beizustellen. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt Arbeiten, die über seinen Gewerberechtsumfang hinausgehen, vorzunehmen (z.B. sind Gas-, Wasser- und Stromanschlüsse durch die dazu berechtigten Gewerbetreibenden vorzunehmen).

10. Verkehr mit Behörden und Dritten
Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Auftraggeber auf seine Kosten zu veranlassen.

11. Maßangaben durch den Auftraggeber
Werden vom Auftraggeber Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet der Auftraggeber für deren Richtigkeit. Kosten, die durch fehlerhafte Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

12. Geringfügige Leistungsänderung
Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen   sind dem Auftraggeber zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind, z.B. Farben, Profile, Holz – und Furnierbild, Maserung, Struktur u.a.

13. Montage
Grundsätzlich gelten ab Werk zu liefernde Erzeugnisse als ohne Montage bestellt. Die Kosten für eine in Auftrag gegebene Montage sind in unseren Angeboten angegeben. Gesondert in Auftrag gegebene Montagen werden nach Regiestunden berechnet. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten sind separat zu bezahlen.

14. Erfüllungsort
Sofern kein bestimmter Ort vereinbart ist, ist der Erfüllungsort der Sitz des Auftragnehmers. Bei Verbrauchergeschäften wird damit kein eigener Gerichtsstand begründet.

15. Abtretung
Der Auftragnehmer kann alle seine Rechte aus dem Kaufvertrag zur Gänze oder im einzelnen an dritte Personen abtreten bzw. seine Pflichten ebenso durch Dritte erfüllen lassen.

16. Teillieferung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und noch nicht Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen.

17. Liefertermine, Verzug
Soweit nicht ausnahmsweise Fixtermine vereinbart wurden, gelten angegebene Liefertermine als voraussichtliche Termine. Wir sind bemüht angegebene Liefertermine einzuhalten. Lieferverzug, aufgrund von Ereignissen die uns die Erfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Lieferrückstände von Vorlieferanten, Betriebsstörungen, Streiks, Transportbehinderungen) liegen nicht in der Verantwortlichkeit des Auftragnehmers. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur dann geltend gemacht werden, falls beim Auftragnehmer grobes Verschulden vorlag.

18. Umtausch
Unsere Produkte werden auftragsbezogen gefertigt, eine Rücknahme ist daher nicht möglich.

19. Mängel, Reklamation
Die Ware ist vom Auftragnehmer unverzüglich nach Erhalt der Ware zu kontrollieren und etwaige Mängel sind sofort zu melden. Sind die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderen als dem Auftragnehmer verändert worden, es sei denn, bei Notreparaturen oder bei Verzug des Auftragnehmers mit der Verbesserung, so sind die Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung erloschen.

20. Gewährleistung
Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer. Bei den übrigen Geschäften gelten folgende Abweichungen: Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate für bewegliche Sachen und 18 Monate für unbewegliche. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB gilt nicht. Der Auftragnehmer hat die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch der Sache. Es ist zu beachten, dass Holz und Furniere naturbedingte Wuchs- Farb- und Strukturunterschiede aufweisen. Beanstandungen aus dieser Position werden nicht anerkannt. Vom Auftraggeber zu beachten ist auch das Wohnklima; eine optimale relative Luftfeuchtigkeit liegt bei etwa 50 – 60%. Bei zu trockener oder auch zu feuchter Umgebung können an Holz- und Holzwerkstoffen Schäden (Verzug, Risse, Astlöcher, Oberflächenfehler) entstehen. Auch die Temperaturunterschiede zwischen den einzelnen Räumen dürfen nicht mehr als 4% betragen (Vorsicht bei Nassräumen, Bad, WC und Kellerabgänge). Bei Nichteinhaltung sind Verformungen leider nicht auszuschließen. Schäden solcher Art sind von der Gewährleistung ausgenommen. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen entbindet uns von jeder Pflicht zur Gewährleistung.

21. Termin zur Verbesserung bzw. zum Austausch
Termine betreffend den Austausch und die Verbesserung sind im Einzelfall zu vereinbaren. Sollte der Auftraggeber bei diesem Termin dennoch nicht anwesend sein oder erschwert er durch eigenmächtiges Handeln  Verbesserungen  und  Austausch  bzw.  macht  dies  unmöglich,  so  ist  für  jeden  weiteren Verbesserungsversuch vom Auftraggeber angemessenes Entgelt zu leisten.

22. Haftung für Schäden
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf grobes Verschulden oder Vorsatz zurückzuführen sind. Die Frist zur Geltendmachung des Schadens beginnt mit Kenntnis vom Schadens und Schädiger und beträgt bei sonstigem Ausschluss 6 Monate

23. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur gänzlichen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies vom Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist. Dem Auftraggeber ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne Zustimmung des Auftragnehmers untersagt. Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum sind dem Auftragnehmer sofort zu melden. Der Auftraggeber hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen und hat den Auftragnehmer schad- und klaglos zu halten. Bei Beträgen mit einem Rechnungsbetrag über € 5.000 und einem Zahlungsziel von mehr als 50 Tagen ist der Auftraggeber für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes verpflichtet, das Vorbehaltseigentum in Höhe des Rechnungsbetrages gegen alle Gefahren zum Neuwert zu versichern. Die zukünftigen Ansprüche gegen den Versicherer sind bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten.

24. Zahlungsbedingungen
Hinweise zur Zahlung werden grundsätzlich in den Offerten angegeben. Sofern nicht anders bestätigt, sind unsere Rechnungen innerhalb 14 Tagen netto nach Erhalt der Faktura ohne Skontoabzug fällig. Die Zahlung hat grundsätzlich per Banküberweisung zu erfolgen. Skontoabzug im vereinbarten Zeitrahmen gilt mit Kontoeingangsbestätigung. Erfolgte der Skontoabzug nach der vereinbarten Frist, ist dieser nicht gerechtfertigt und wird zurückgefordert. Ab einer Auftragssumme von € 10.000 behalten wir uns vor, 30 % bei Erhalt der Auftragsbestätigung in Rechnung zu stellen. Weitere 30 % Prozent der Auftragssumme sind bei Anlieferung fällig. Falls der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nachkommt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Anlieferung zurückzuhalten. Der Rest ist dann fällig bei Fertigstellung und Rechnungslegung. Abweichende Zahlungsmodalitäten entnehmen sie bitte unseren Kostenvoranschlägen.

25. Zahlungsverweigerung
Der Auftraggeber kann nur dann seine Zahlung verweigern, wenn der Auftragnehmer die Lieferung nicht vertragsmäßig erbracht hat. Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, berechtigen gerechtfertigte Reklamationen nur die Zurückhaltung eines verhältnismäßigen Teiles des Rechnungsbetrages.

26. Mahn- und Inkassospesen, Verzugszinsen
Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen des Auftragnehmers die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Verzugszinsen werden in der Höhe von 10% berechnet.

27. Terminverlust
Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungen und Versicherungspflichten nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs oder Ausgleich eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig.

28. Aufrechnung von Gegenforderungen
Der Auftraggeber kann mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit steht, vom Auftragnehmer anerkannt wurde oder gerichtlich festgestellt  wurde, oder im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers.

29. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten alle anderen ihre Gültigkeit.

30. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, dem diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht für den Sitz des Auftragnehmers vereinbart.

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